Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Organisation eines Praktikums im Rahmen Ihres Slawistikstudiums. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen und Hinweise zusammengestellt. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die jeweiligen Studienfachberaterinnen und -berater gern zur Verfügung.

Praktikum

In den Studiengängen B. A. Ostslawistik (Modul 04-888-1014) und B. A. Westslawistik (Modul 04-072-1012) ist ein berufsfeldbezogenes Praktikum (mind. 4 Wochen betreutes Vollzeit-Praktikum) vorgesehen, das Sie im Studienverlauf absolvieren müssen und für welches Sie 10 Leistungspunkte sowie eine Bewertung erhalten. Die Prüfungsleistung ist hier ein schriftlicher Bericht von mindestens 10 Seiten mit Darstellung der Aktivitäten und des Erkenntnisfortschritts. Zusätzlich ist eine Kurzfassung von mindestens 2 Seiten in einer studierten ostslawischen bzw. westslawischen Fremdsprache beizulegen. Der Bericht wird zusammen mit dem Praktikumszeugnis der jeweiligen Einrichtung als Modulabschlussprüfung gewertet. Die Bewertung an der Universität Leipzig erfolgt durch zwei Prüfende.

Vor der Anmeldung zum Praktikum ist das Einverständnis der Prüferin oder des Prüfers (Prof. Dr. Müller-Reichau bzw. Prof. Artwińska) persönlich einzuholen.

Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte direkt im Prüfungsamt bei Frau Unbekann (Frau Golembiewski, z. Zt. Erziehungszeit), unter Angabe folgender Informationen, vor: 

  • der Praktikumseinrichtung
  • des Praktikumszeitraums
  • der Prüfenden, die ihr Einverständnis erklärt haben
  • der Matrikelnummer

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung via E-Mail nur von Ihrer Universitätsadresse aus erfolgen kann.

Die Berufsfeldbezogenheit des Praktikums ist ein wichtiges Kriterium. Bitte sprechen Sie die Eignung des Praktikums mit Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer ab.

Das Praktikum stellt eine Fachbezogene Schlüsselqualifikation (SQ) dar.


Nutzen des Praktikums

Das Praktikum ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Studiums. Es dient dazu, bereits erworbene Fähigkeiten auszuprobieren und um neue Kompetenzen zu ergänzen. Im besten Fall kann ein Praktikum ein erster Einstieg in die spätere berufliche Tätigkeit sein. Fragen Sie sich deshalb bei der Wahl Ihrer Praktikumseinrichtung danach, was Ihnen ein Praktikum bringen kann und welche neuen Kenntnisse Sie erwerben wollen. Seien Sie sich dessen bewusst, dass Sie ein Praktikum in einer gemeinnützigen Einrichtung auch und vor allem für eine ehrenamtliche Tätigkeit qualifiziert. Das Praktikum kann selbstverständlich auch im Ausland erfolgen, z.B. im Rahmen des Erasmus Programms. Interessieren Sie sich für ein Praktikum in Russland, so können Sie vom DAAD-Förderprogramm "Russland in der Praxis" profitieren.


Finanzielle Aspekte

Da das Praktikum als Wahlpflichtmodul in die jeweiligen Studiengänge integriert ist, handelt es sich um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, das im Regelfall kein Arbeitsverhältnis begründet. Das bedeutet: Sie haben keinen Anspruch auf Bezahlung, auch muss die Praktikumseinrichtung Sie nicht zur Sozialversicherung anmelden. Einige Einrichtungen verlangen eine Bestätigung der Universität, aus der die Natur des Praktikums hervorgeht. Hier genügt es jedoch, wenn Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie die für Sie gültige Prüfungsordnung vorlegen. Trauen Sie sich im übrigen ruhig, nach einer moderaten Vergütung zu fragen. Ein erfolgreiches Verhandeln über die Konditionen Ihres Praktikums gehört schon zu den Erfahrungen, die Ihnen das Praktikum vermitteln soll.


Vertragliche Aspekte

Bestehen Sie auf dem Abschluss eines schriftlichen Praktikumsvertrags. Darin sind Ihre Pflichten und Arbeitszeiten nachvollziehbar niedergelegt. Auch sind Sie im Praktikum in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Solange Sie kein Entgelt erhalten, ist dies für die Praktikumseinrichtungen in der Regel kostenfrei.

Selbstverständlich werden auch reguläre Arbeitsverträge als Praktika anerkannt, sofern Sie nach Ihrer Immatrikulation abgeschlossen wurden.

Vor allem, wenn Sie in der Übersetzung, dem Dolmetschen o.ä. tätig sind, werden Ihnen möglicherweise auch Honorar- bzw. Werkverträge angeboten. Auch solche Verträge können ein Praktikum im Sinne der Prüfungsordnung begründen. Beachten Sie aber, dass es sich hier um selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeiten handelt.

Bestehen Sie in jedem Fall auf einem Praktikums- oder Arbeitszeugnis oder auf einem sonstigen Referenzschreiben. Es dient nicht nur dazu, das Ableisten Ihres Praktikums nachzuweisen, sondern stellt ein wichtiges Dokument in den Unterlagen für Ihre spätere Bewerbung um einen Arbeitsplatz dar.
 

Im Studiengang B. A. Plus Westslawistik Interkulturell ist in der Regel im 6. Fachsemester ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Das Institut für Slavistik unterstützt bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz. Der als Prüfungsleistung zu erbringende Bericht wird an der ausländischen Hochschule eingereicht und bewertet.

Im Studiengang B. A. Interkulturelle Kommunikation und Translation Tschechisch-Deutsch ist für den Auslandsaufenthalt ebenfalls ein Praktikumsmodul vorgesehen. Das Institut für Translatologie der Karlsuniversität Prag unterstützt bei der Suche eines Praktikumsplatzes und bewertet den eingereichten Bericht.

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